Ferienjob
Beim Ferienjob sind junge Menschen normale ArbeitnehmerInnen mit befristetem Dienstverhältnis. Bei der Abrechnung kommt es aber oft zu Ungereimtheiten. Denn Entlohnung nach Kollektivvertrag, anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaub und Vergütung der Überstunden stehen FerienjobberInnen ebenso zu wie anderen ArbeitnehmerInnen.
Nicht konsumierter Urlaub – das sind circa zwei Tage pro Monat – muss ausbezahlt werden. Auch anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld stehen FerienjobberInnen zu. Finden sich diese Beträge nicht auf dem Lohn- oder Gehaltszettel, können diese Ansprüche im Nachhinein mithilfe der Gewerkschaft geltend gemacht werden.
Nicht vergessen: Wer, wie beim Ferienjob im Sommer, nicht das ganze Jahr arbeitet, zahlt zu viel Lohnsteuer. Diese wird über den Lohn oder das Gehalt abgeführt. Da die Steuergrenze bei ein oder zwei Monaten nicht erreicht wird, kann man sich die Lohnsteuer mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Steuerausgleich) im Folgejahr zurückholen.
Wir rechnen nach
Als Gewerkschaftsmitglied sind Sie auf der sicheren Seite: Die GPA-djp rechnet nach und fordert ausständige Zahlungen beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin ein. Infos zum Lohnzettel findest du auch hier.
Kontakt:
jugend@gpa-djp.at
Tel.: 05/03 01-21510
www.ferienjob.or.at